14.3 Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit der psychischen Störung Der Beschuldigte wurde von der Vorinstanz der mehrfach begangenen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (2 Fälle), der mehrfach begangen einfachen Körperverletzung (2 Fälle), der mehrfach begangenen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20; 11 Fälle), der mehrfach begangenen Hinderung einer Amtshandlung (4 Fälle), des mehrfach begangenen