Diese ist laut Dr. med. C.________ hinsichtlich der Risikoeinschätzung des Beschuldigten zu berücksichtigen (vgl. pag. 1800, Z. 1-3) und wird daher unter dem Titel «Rückfallgefahr / Legalprognose» aufzugreifen sein. 14.3 Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit der psychischen Störung Der Beschuldigte wurde von der Vorinstanz der mehrfach begangenen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (2 Fälle), der mehrfach begangen einfachen Körperverletzung (2 Fälle), der mehrfach begangenen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20;