1230, Z. 16-36). Es sei zwar nicht ganz ausgeschlossen, aber doch eher unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte wegen einer hirnorganischen Veränderung nicht auf die Medikamente reagiere könnte, aber immerhin zeige er nun schon bereits seit sieben Jahren eine typische Schizophrenie-Symptomatik (pag. 1231, Z. 1-4). Im Übrigen decken sich diese Aussagen von Dr. med. C.________ anlässlich der Berufungsverhandlung (vgl. pag. 1801, Z. 35-43, pag. 1801, Z. 45 und pag. 1802, Z. 1) mit den vorangehend zitierten Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung.