Allerdings müsse ein sexuell übergriffiges Verhalten aber nicht organisch verursacht sein, sondern das könne z.B. auch im Rahmen dissozialer Persönlichkeitsstörungen vorkommen. Um ganz sicher zu sein, dass nicht eine (zusätzliche) anders behandelbare Krankheit vorliege, habe sie erwähnt, dass man eine solche Bildgebung im Verlauf machen könnte. Beim Beschuldigten sei die Erkrankung nun aber schon seit langem dokumentiert. Wenn eine hirnorganische Erkrankung vorliegen würde, wären inzwischen auch andere Ausfälle oder Symptome gesichtet worden, weshalb das Fehlen einer Bildgebung des Hirns kein Problem darstelle (pag.