Da die schizophrene Erkrankung medikamentös behandelbar sei, müsse man zuerst diese Krankheit angehen. Sobald diese Erkrankung unter Kontrolle sei und sich stabilisiert habe, könnten dann weitere Abklärungen zur Primärpersönlichkeit vorgenommen werden (pag. 961). Diese Ausführungen von Dr. med. C.________ erscheinen schlüssig. Es ist damit weder ein Widerspruch zum bzw. Zweifel am Gutachten ersichtlich. Im Übrigen geht aus einer Telefonnotiz vom 7. Januar 2022 hervor, dass BF.________ (Mitarbeitende einer Bewachungsstation) selbst gesagt habe, der Beschuldigte leide an einer paranoiden Schizophrenie (pag. 492). Dementsprechend ist auch fraglich, ob BC.