Der Beschuldigte zeigte anlässlich der Berufungsverhandlung selber, dass er nicht zu einer solchen Relativierung in der Lage ist. Dies zeigen seine Aussagen auf Vorhalt des Führungsberichts des Regionalgefängnisses AH.________ vom 19. Juli 2023, in welchem von einem Redeschwall des Beschuldigten geschildert wird, bei dem er unter anderem von Besuchen durch Gott, der Jungfrau Maria sowie Tupac Shakur gesprochen habe. Der Beschuldigte war nicht in der Lage, zu erkennen, dass die Besuche an sich erklärungsbedürftig sein könnten.