Sodann sei es am 22. Mai 2023 (vgl. Ziff. 12.7.) zu einem unangekündigten und unmittelbaren Übergriff auf einen ihn betreuenden Gefängnismitarbeiter gekommen (vgl. Verfügung der Verfahrensleitung vom 9. Juni 2023, pag. 1663 ff.). Im Ergebnis konnte Dr. med. C.________ nach Ansicht der Kammer auf sämtliche Vorhalte ausführlich, konsistent und nachvollziehbar eingehen. Ihre Ausführungen sind insbesondere hinsichtlich der Einschätzung der Rückfallgefahr plausibel und gut begründet.