28 C.________ an, sich im Nachgang an die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit den Items 2 und 10 befasst zu haben und ihre Ausführungen zu diesen beiden Items korrigieren zu müssen. Ihr gelang es, nachvollziehbar zu erklären, wie ihr hinsichtlich Altersgrenzen bei den Items 2 und 10 ein Versehen unterlaufen sei (vgl. pag. 1804, Z. 24-40). Diese Korrektur berücksichtige sie ausgehend von der «bestmöglichen Variante» bei Item 2 mit der Vergabe von -3 Punkten und bei Item 10 mit der Vergabe von -2 Punkten.