Daher erscheint es geboten, sich auch auf frühere Befunde zu stützen. Im Besondern ist zusammen mit der Vorinstanz nicht einzusehen und wurde von der Verteidigung auch nicht nachvollziehbar erläutert, weshalb die mehrfach und von verschiedenen Fachpersonen gestellten Diagnosen der paranoiden Schizophrenie sowie des schädlichen Substanzgebrauchs falsch sein sollten. Die von der Verteidigung vorgebrachten alternativen Erklärungsversuche sind ungeeignet, die mehrfach übereinstimmenden Diagnosen der Fachärzte zu widerlegen bzw. in Zweifel zu ziehen. Weiter kritisiert die Verteidigung die Punktevergabe von Dr. med. C.________ im Violence Risk Appraisal Guide-Revised (VRAG-R)