Das Gericht muss gutachterliche Schlüsse, die auf (entfernte) Vorstrafen beruhen, nicht etwa ausblenden (Urteil des Bundesgerichts 1B_589/2021 vom 19. November 2021 E. 5.3 mit Hinweisen). Gemäss Bundesgericht darf einer psychiatrischen Begutachtung schliesslich die Hypothese zugrunde gelegt werden, die Täterschaft der beschuldigten Person sei erstellt. Indem Dr. med. C.________ erst- und oberinstanzlich um eine Aktualisierung ihrer Einschätzungen nach den teilweise erfolgten Einstellungen und Freisprüchen gebeten wurde, sind die entsprechenden Folgerungen weiterhin haltbar. An diesen Schlüssen vermag auch die Kritik der Verteidigung nichts zu ändern.