26 C.________ nahm Bezug sowohl auf die dokumentierten Unterlagen als auch auf die aktuellen Entwicklungen. Ihre Einschätzungen erscheinen beim Abgleich mit den zahlreichen weiteren ärztlichen Einschätzungen in den Akten stimmig. Viele der im Gutachten beschriebenen Verhaltensmuster des Beschuldigten bestätigten sich in der darauffolgenden Zeit sowie anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Einvernahmen (z.B. Ambivalenz, fehlende Schuldgefühle, unrealistische Selbsteinschätzung, optische Halluzinationen).