Nach Ansicht der Mitarbeitenden der Aufsicht & Betreuung sei der Umgang mit dem Beschuldigten zu jener Zeit äusserst herausfordernd und er sei «brandgefährlich». Dieser Vorfall war mitunter ausschlaggebend für die erneute Anordnung der besonderen Sicherheitsmassnahme der Einzelbehandlung (vgl. Verfügung der Verfahrensleitung vom 9. Juni 2023, pag. 1663 ff.).