_ befunden. Gemäss den bisherigen medizinischen Diagnosen habe der betreuende Gefängnismitarbeiter eine Nasenbeinfraktur, welche leicht disloziert sei, erlitten. Sie würde am darauffolgenden Freitag gerichtet werden und nach Ausführungen des behandelnden Orthopäden konservativ heilen. Bis zu diesem Freitag sei dem betreuenden Gefängnismitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeit im Umfang von 100% bescheinigt worden. Nach Ansicht der Mitarbeitenden der Aufsicht & Betreuung sei der Umgang mit dem Beschuldigten zu jener Zeit äusserst herausfordernd und er sei «brandgefährlich».