In der Folge seien aufgrund des Personenalarms auch Pflegefachkräfte aus dem Gesundheitsdienst hinzugekommen. Der Beschuldigte hätten trotz heftiger Gegenwehr zu dessen Sicherung nach den taktischen Grundsätzen des Eigenschutzes Handschellen angelegt werden können. Er sei zeitnah in die Sicherheitszelle verlegt und dort unverletzt zurückgelassen worden. Der betreuende Gefängnismitarbeiter sei an der Nase erheblich verletzt worden und habe sich am Nachmittag desselben Tages für weitere Untersuchungen ins Spital BA.________ befunden.