23 - Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau EO 22 9932 vom 11. November 2022 wurde der Beschuldigte der Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte und der Sachbeschädigung zu einer unbedingt vollziehbaren Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt. 12.7 Jüngste Entwicklungen Im Wesentlichen ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte seit dem erstinstanzlichen Urteil erneut strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten ist.