119 Abs. 1 AIG, mehrfach begangenen einfachen Diebstahls (geringfügiges Vermögensdelikt), Hausfriedensbruch, und einer Widerhandlung gegen Art. 19a BetmG zu einer unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 65 Tagen und einer Busse von CHF 900.00 verurteilt.