22 - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl E-4/2018/37734 vom 9. November 2018 wurde der Beschuldigte wegen einfachen Diebstahls zu einer unbedingt vollziehbaren Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 10.00 verurteilt. Gleichzeitig wurde der bedingte Vollzug gemäss Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland O 17 10035 nicht widerrufen, aber die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Als Erwachsener fiel der Beschuldigte ebenfalls mehrfach strafrechtlich auf: -