15 Abs. 1 JStG ausgesprochen. - Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland O 17 10035 vom 15. November 2017 wurde der Beschuldigte wegen einfachen Diebstahls (geringfügiges Vermögensdelikt) und Sachbeschädigung schuldig gesprochen und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 36 Tagessätzen zu CHF 30.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren und zu 44 Stunden unbedingt vollziehbarer, gemeinnütziger Arbeit verurteilt.