12.6 Strafrechtliche Vergangenheit Gemäss Strafregisterauszug vom 26. Juli 2023 (pag. 1757 ff.) beging der Beschuldigte bereits als Jugendlicher diverse Straftaten: - Mit Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 418 vom 6. Juli 2017 wurde der Beschuldigte wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Raufhandel und Widerhandlung gegen Art. 19a BetmG schuldig gesprochen. Als Sanktionen wurde ein unbedingt vollziehbarer Freiheitsentzug von 24 Monaten in einer offenen Unterbringung nach Art. 15 Abs. 1 JStG ausgesprochen.