Sodann bestätigten die AW.________ eine «Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide, Schädlicher Gebrauch» (F12.1) sowie eine «Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain, Schädlicher Gebrauch» (F 14.1). Es sei davon auszugehen, dass ohne geeignete antipsychotische Therapie eine weitere Chronifizierung der Symptomatik eintrete und episodisch auftretende psychotische Dekompensationen mit einhergehender Selbst- und Fremdgefährdung vermehrt eintreten würden. Im Rahmen von Intoxikationen bestehe beim Beschuldigten ein intoxikationsbedingt erhöhtes Risiko für selbst- und fremdgefährdende Handlungen.