daher ein psychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten. Gestützt auf Explorationen, Untersuchungsbefunde und Beobachtungen des Beschuldigten und weiteren Unterlagen kamen die Verfasser des Gutachtens der AW.________ zusammengefasst zu folgenden Schlüssen (pag. 514-519): Die AW.________ diagnostizierten beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie, episodisch mit stabilem Residuum, mit katatonen Anteilen (F20.01). Sodann bestätigten die AW.