Es sei von einem insgesamt hohen Risiko für zukünftige (erhebliche) Straftaten auszugehen. Die Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis sei grundsätzlich gut behandelbar. Eine medikamentöse Behandlung sei aus gutachterlicher Sicht unabdingbar. Im Rahmen einer längeren intensiven psychiatrischen Therapie sollte der Beschuldigte eine Psychoedukation erhalten. Positiv sei, dass er günstig auf antipsychotische Medikamente anspreche, d.h., es bestehe eine grundsätzliche medikamentöse Behandelbarkeit. Dr. med.