20 Beim Beschuldigten seien eine paranoide Schizophrenie (ICD-10: F20.0), differentialdagnostisch eine hebephrene Schizophrenie, sowie ein Missbrauch multipler Substanzen (ICD-10: F19.1; Alkohol, Kokain, THC) zu diagnostizieren. In der schweren psychischen Erkrankung und dem nicht unerheblichen Suchtmittelkonsum lägen zwei gewichtige Risikofaktoren für eine zukünftige Delinquenz des Beschuldigten vor.