Am 11. November 2020 sei bei der KESB AU.________ die Prüfung respektive Anordnung geeigneter zivilrechtlicher Erwachsenenschutzmassnahmen beantragt worden. 12.2 Unterlagen der KESB (pag. 428 ff.) Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland edierte am 24. Februar 2022 die Akten der KESB (pag. 428 ff.). Mit diesen beigezogenen Akten lassen sich die letzten knapp 10 Jahre im Leben des Beschuldigten aus Sicht der betreuenden Institutionen und Behörden nachvollziehen. Folgendes fällt mit Blick auf die Kriterien für die Anordnung einer therapeutischen Massnahme besonders auf: