Es wird festgestellt, dass die stationäre Massnahme mit Nachentscheid vom 5. Februar 2020 fortgesetzt worden sei. Gestützt auf ein Schreiben des Beschuldigten habe die Jugendanwaltschaft am 25. März 2020 ein nachträgliches Verfahren eröffnet. Im erneut eingeleiteten Massnah-