1669 ff.). Im Nachgang an das Urteil SK 16 418 der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern ergingen mehrere Nachentscheide, unter anderem der Nachentscheid vom 1. März 2021 (Akten Nr. JG 16 5, nicht paginierte Seiten, hinten), mit welchem die Schutzmassnahme nach Jugendstrafgesetz (JStG; SR 311.1) infolge Vollzugsnotstands aufgehoben werden musste.