435 ff.) ausgeführt. Die betroffene Jugendliche habe mitgeteilt, dass sich der Beschuldigten in den letzten Wochen ihr gegenüber wiederholt grenzverletzend verhalten hätte. Er habe oft versucht, sie zu küssen, habe sie aufgefordert mit ihm zu schlafen und sich auch unaufgefordert in ihr Zimmer begeben. Er habe sich neben sie ins Bett gelegt, um sie zu berühren (Akten SK 16 418, pag. 1669 ff.).