zeitigen Strafvollzug befunden hat und dieser an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde. Sodann wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 750.00 (als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. November 2022 der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau), zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00 (teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 14. Oktober 2021 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland) und zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt. Darüber hinaus hat der Beschuldigte Genugtuungen an die Geschädigten zu bezahlen.