Er beging so mehrere geringfügige Diebstähle (Art. 139 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 172ter StGB). 8.10 Mehrfach begangene Widerhandlungen gegen das BetmG durch unbefugten Konsum von Betäubungsmitteln (Ziff. I.7) Der Beschuldigte konsumierte in den Tagen vor dem 21. August 2021, am 24. August 2021, in den Tagen vor dem 5. Oktober 2021, am 31. Oktober 2021, ca. am 1. Oktober 2021 bewusst und unbefugt Kokain, Amphetamin, Methamphetamin und THC-haltige Substanzen. Ein solcher Konsum wurde auch am 4. November 2021 festgestellt.