14 8.9 Mehrfach begangener Diebstahl, geringfügiges Vermögensdelikt (Ziff. I.6 der Anklageschrift) Der Beschuldigte begab sich am 22. August 2021, 18. September 2021, 22. September 2021, 30. September 202 und am 11. Oktober 2021 in mehrere O.________-Filialen und am 23. Oktober 2021 in Z.________ und behändigte dabei verschiedene Lebensmittel, ohne dafür zu bezahlen. Er tat dies jeweils, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, auf welchen er keinen Anspruch hatte. Er beging so mehrere geringfügige Diebstähle (Art.