Der Beschuldigte verhinderte durch sein Verhalten gewollt die Durchführung der Personenkontrolle durch die dazu befugten Mitarbeitende der AN.________. Er konnte erst am 8. Oktober 2021 im Bahnhof angehalten werden. 8.6 Hinderung einer Amtshandlung (Ziff. I.3.4 der Anklageschrift) Der Beschuldigte hinderte am 8. Oktober 2021, ca. 14:45 und ca. 14:55 Uhr, in Bern, P.________, vor dem AM.________ und im Galeriegeschoss eine Amtshandlung (Art. 286 Abs.1 StGB). Der Beschuldigte rannte um ca. 14:45 Uhr, als er die Mitarbeitenden der AN.________ erblickte, davon und verliess den Bahnhof via Nordhalle.