13 Handfesseln konnten ihm angezogen werden. Erst zu diesem Zeitpunkt konnten die Personalien geklärt werden. Der Beschuldigte erschwerte und verzögerte durch sein Verhalten gewollt die Durchführung der Personenkontrolle durch die dazu befugten Polizisten. 8.5 Hinderung einer Amtshandlung (Ziff. I.3.3 der Anklageschrift) Der Beschuldigte hinderte am 3. Oktober 2021, ca. 10:58 Uhr, in Bern, P.________, vor dem AM.________ eine Amtshandlung (Art. 286 Abs. 1 StGB). Mitarbeitende der AN.