I.1.2 der Anklageschrift) Der Beschuldigte hielt sich in der Zeit vom 4. Juni 2021 bis am 4. November 2021 trotz der Ausgrenzungsverfügung wiederholt in Bern auf. Der Beschuldigte begab sich jeweils bewusst ins Gebiet der Innenstadt Bern, obwohl er wusste, dass ihm mit Verfügung des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 25. Juli 2019 (gleichentags eröffnet) und vom 4. Oktober 2021 (gleichentags eröffnet) ab sofort für die Dauer von 2 Jahren verboten worden war, dieses Gebiet zu betreten. In Bezug auf die Ziff. 1.2.4 und Ziff.