I.1.2 der Anklageschrift) Am 4. November 2021, ca. 13:45 Uhr, in Bern, I.________, führte der Beschuldigte vor dem AI.________ erneut Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Abs. 1 StGB) aus. Weiter beging er eine einfache Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB) zum Nachteil von J.________ und K.________. Die Polizisten