8. Vorinstanzliche Schuldsprüche Der Beschuldigte wurde vorinstanzlich wegen mehrfach begangener Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (2 Fälle), mehrfach begangener einfacher Körperverletzung (2 Fälle), mehrfach begangenen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20; 11 Fälle), mehrfach begangener Hinderung einer Amtshandlung (4 Fälle), mehrfach begangenen Hausfriedensbruchs (8 Fälle), Beschimpfung, mehrfach begangenen Diebstahls (geringfügiges Vermögensdelikt; 6 Fälle) und mehrfach begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121; 6 Fälle) schuldig erklärt.