Es seien üblichen Verfügungen zu treffen (amtl. Entschädigung, Löschung DNA-Profil etc.) 7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Mit Beschluss vom 22. Juni 2023 wurde bereits festgestellt, dass das Urteil der Vorinstanz betreffend die Einstellung, die Freisprüche, die Schuldsprüche, die Straf- und Kostenfolgen, die Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils sowie den Zivilpunkt in Rechtskraft erwachsen ist (pag. 1680 ff.). Die Kammer hat demnach lediglich die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) zu überprüfen.