4.2. zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 750.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. November 2022 der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau. 4.3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 14. Oktober 2021 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 9 Tage festgesetzt wurde. 4.4. zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten und Auslagen;