4.1. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 14. Oktober 2021 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, und festgestellt wurde, dass sich der Beschuldigte vom 10. März 2022 bis 1. Februar 2023 (329 Tage) im vorzeitigen Strafvollzug befunden hatte, wobei der vorzeitige Strafvollzug an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde