2.1. von der Anschuldigung des Diebstahls (geringfügiges Vermögensdelikt), angeblich begangen am 29. September 2021, ca. 07:30 Uhr in Bern, E.________, im Deliktsbetrag von CHF 1.95; 2.2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung), angeblich begangen am 15. September 2021, ca. 22:40 Uhr, auf der SBB Strecke F.________; ohne Ausrichtung einer Entschädigung mit Ausscheidung von Verfahrenskosten im Umfang von CHF 200.00 und diese Kosten dem Kanton Bern auferlegt wurden. 3. A.________ schuldig gesprochen wurde