genehmigte die Verfahrensleitung die verlangten Vollzugslockerungen per 26. April 2023, welche insbesondere die Aufhebung der besonderen Sicherheitsmassnahme beinhaltete (pag. 1576 ff.). Auf Antrag des Regionalgefängnisses AG.________ verfügte die Verfahrensleitung am 9. Juni 2023 wiederum die besondere Sicherheitsmassnahme der Einzelbehandlung bis am 9. September 2023 (pag. 1663 ff.). 6. Anträge der Parteien 6.1 Anträge der Verteidigung Die Verteidigung stellte an der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1819): 1. Von einer stationären Massnahme i.S.v. Art. 59 StGB sei abzusehen.