Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht nicht ein (Urteil des Bundesgerichts 1B_271/2023 vom 23. Mai 2023, pag. 1626 ff.). Mit Urteil vom 3. August 2023 beschloss die Kammer den weiteren Verbleib des Beschuldigten in Sicherheitshaft zwecks Sicherung des Massnahmenvollzugs (pag. 1834 ff.). Das Regionalgefängnis AG.________ ordnete über den Beschuldigten am 9. September 2022 rückwirkend ab dem 7. September 2022 gestützt auf Art. 35 JVG für die