4. Weitere verfahrensleitende Beschlüsse Mit Blick auf die Beschränkung der Berufung wurde mit Beschluss vom 22. Juni 2023 festgestellt, dass das Urteil der Vorinstanz teilweise in Rechtskraft erwachsen ist. Sodann wurden H.________, J.________ und K.________ als Straf- und Zivilkläger 1-3, AA.________ als Strafkläger 1 sowie die AD.________ als Strafklägerin 2 mit Beschluss vom 22. Juni 2023 ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen aus dem Verfahren entlassen (pag. 1680 ff.).