Die Kammer wies diese Beweisanträge mit Beschluss vom 31. Mai 2023 begründet ab (pag. 1635 ff.). 3.2 Beweisergänzungen von Amtes wegen Von Amtes wegen wurden im Hinblick auf die Berufungsverhandlung ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 26. Juli 2023 (pag. 1757 ff.), sowie aktuelle Führungsberichte des Regionalgefängnisses AG.________, datierend vom 18. Juli 2023 (pag. 1751 ff.), und des Regionalgefängnisses AH.________, datierend vom 19. Juli 2023 (pag. 1748 ff.), eingeholt. Mit Verfügung vom 28. Juli 2023 wurde das Regionalgefängnis AH.