2. Zur Bezahlung von CHF 400.00 Genugtuung an den Privatkläger K.________. 3. Zur Bezahlung von CHF 50.00 Genugtuung an den Privatkläger H.________. 5 V. Weiter wird beschlossen: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft versetzt (Art. 231 Abs. 1 lit. a StPO). Die Dauer der Sicherheitshaft wird vorerst auf 3 Monate festgelegt bis am 30. April 2023. Für die Begründung wird auf den separaten Beschluss vom 01. Februar 2023 verwiesen. 2. Von A.________ ist ein DNA-Profil zu erstellen (Art. 257 lit. c StPO).