2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung), angeblich begangen am 15. September 2021, ca. 22:40 Uhr, auf der SBB Strecke F.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung mit Ausscheidung von Verfahrenskosten im Umfang von CHF 200.00. Diese Kosten werden dem Kanton Bern auferlegt. III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfach begangen