Oberrichter C.________ ersuchte vor diesem Hintergrund denn auch selbst darum, im Revisionsverfahren SK 22 478 durch ein anderes Mitglied des Obergerichts ersetzt zu werden. Die Kammer kann sich den Ausführungen des Gesuchsgegners 2 anschliessen. 12. Dem Ausstandsgesuch gegen Oberrichter C.________ bzw. dessen eigenem Ersuchen um Ausstand ist nach dem Gesagten zu folgen. Der am Revisionsverfahren 22 478 beteiligte Oberrichter C.________ hat in den Ausstand zu treten. Die 1. Strafkammer hat sich für das hängige Verfahren SK 22 478 neu zusammenzusetzen.