3. Mit Verfügung vom 13. April 2023 wurde den Gesuchsgegnern Gelegenheit gegeben, innert 20 Tagen schriftlich zum Ausstandsgesuch Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass das Gesuch nach durchgeführtem Schriftenwechsel in der Kammerzusammensetzung Oberrichter Knecht, Oberrichterin Schwendener und Oberrichter Horisberger beurteilt wird (pag. 7).