2. Mit Gesuch vom 29. März 2023 und 3. April 2023 beantragte der Gesuchsteller, Oberrichter A.________ (nachfolgend Gesuchsgegner 1) und Oberrichter C.________ (nachfolgend Gesuchsgegner 2) hätten im Revisionsverfahren SK 22 478 in den Ausstand zu treten. Es gehe nicht an, dass zwei SVP Oberrichter in einer Dreierbesetzung über einen SVP Regierungsrat richteten, der ihm vor Regionalgericht durch falsches Zeugnis vorsätzlich Schaden zugefügt habe (pag. 1).