1. Zu einer Freiheitsstrafe von 23.5 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'000.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'333.35 (2/3 von insgesamt CHF 3'500.00; ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). II. Der Kanton Bern trägt die anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'166.65 (1/3 von insgesamt CHF 3'500.00; ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). III.