25.1 Erstinstanzliches Verfahren Gestützt auf die Kostennote vom 10. November 2022 (pag. 991 ff.) setzte die Vorinstanz das amtliche und volle Honorar nach Anpassung der Dauer für die Hauptverhandlung und der Reisezuschläge auf insgesamt CHF 10'400.65 fest (volles Honorar: CHF 11'699.50). Diese Entschädigung blieb unangefochten, ist nicht offensichtlich unangemessen und daher zu bestätigen. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren wird Rechtsanwalt B.________ somit eine Entschädigung von CHF 10'400.65 ausgerichtet.